von Nicole Kiil-Nielsen (Verts/ALE), Barbara Lochbihler (Verts/ALE) und Franziska Keller (Verts/ALE)
Betrifft: VP/HR – Abschiebung von Alma Schalabajewa aus Italien nach Kasachstan
Schwerbewaffnete italienische Spezialagenten in Zivil führten am 29. Mai 2013 ohne Vorlage eines Durchsuchungs- oder Haftbefehls eine Razzia in einer Wohnung außerhalb Roms durch. Sie fahndeten nach Muchtar Abljasow, einem bekannten kasachischen Dissidenten, den sie dort aber nicht antrafen. Stattdessen verhafteten sie seine Ehefrau, Alma Schalabajewa. Frau Schalabajewa wurde dann am 31. Mai unversehens unter dem Vorwand abgeschoben, sie habe ihren Personalausweis gefälscht. Belege über die Echtheit ihres Ausweises und die Tatsache, dass sie über gültige Aufenthaltsgenehmigungen der EU-Länder Lettland und Vereinigtes Königreich verfügte, wurden nicht beachtet. Auf ihr wiederholt vorgebrachtes Asylgesuch ging man ebenfalls nicht ein. Bereits vor Abschluss der Anhörung bezüglich ihres Gewahrsams am 31. Mai war ein Privatflugzeug nach Italien beordert worden, um sie kurzerhand nach Kasachstan zurückzubringen. Mindestens zwei kasachische Diplomaten warteten am Flughafen von Rom, um sie in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig erschienen italienische Spezialagenten erneut in der Wohnung und brachten die Familie von Alma Schalabajewa durch einen Vorwand dazu, darin einzuwilligen, dass man deren sechsjährige Tochter mitnahm. Die Abschiebung der Mutter konnte ohne die Tochter nicht vonstattengehen, sodass schließlich beide zwangsweise in den Privatjet verfrachtet und direkt nach Kasachstan zurückgeflogen wurden. Nach ihrem Eintreffen dort händigte man Frau Schalabajewa die Kopien dreier Verfügungen aus: eine vom 30. Mai zur Einleitung strafrechtliche Ermittlungen, eine mit dem gleichen Datum, in der sie als Tatverdächtige bezeichnet wird, und eine vom 31. Mai mit dem Verbot für sie, die Stadt Almaty zu verlassen. Am 7. Juni wurde ohne vorherige Ermittlungen formell Anklage gegen Alma Schalabajewa erhoben.
Der Fall wirft gravierende Fragen hinsichtlich der offensichtlichen heimlichen Zusammenarbeit zwischen italienischen Spezialagenten und den staatlichen Stellen Kasachstans auf, einem Land mit einer verheerenden Menschenrechtsbilanz.
Ist die Hohe Vertreterin der Ansicht, dass dieser Einsatz italienischer Spezialagenten im Einklang mit EU-Rechtsnormen und dem Völkerrecht war, insbesondere, was die Rückführungsrichtlinie, die Rechte in einem Rückführungsverfahren, EU-Aufenthaltsrechte, die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie das Recht auf Familienleben und die Rechte des Kindes anbelangt? Welche Maßnahmen gedenken der Europäische Auswärtige Dienst und seine Delegation in Astana zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Grundrechte von Frau Schalabajewa bei den gegen sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen geachtet werden?
Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton im Namen der Kommission
Der Kommission ist bekannt, dass die italienischen Behörden am 10. Juli 2013 eine interne Untersuchung der Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung eingeleitet haben. Die Kommission wird die weiteren Entwicklungen und die Ergebnisse dieser Untersuchung aufmerksam beobachten.
Die EU hat die Entwicklungen in der Sache Alma Schalabajewa, der Ehegattin von Muchtar Abljasow, seit den Ereignissen, die zu ihrer Rückkehr nach Kasachstan geführt haben, ebenso wie die anschließend gegen sie eingeleiteten Ermittlungen konsequent verfolgt. Vertreter der EU-Delegation haben sich nach Almaty begeben, um den von Menschenrechtsaktivisten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung der gesetzlichen Rechte von Alma Schalabajewa nachzugehen. Die Lage wurde mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) erörtert, insbesondere mit dem kasachischen internationalen Büro für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (Kazakhstan International Bureau for Human Rights and Rule of Law) sowie mit dem Social Fund Libery und dem Social Fund Ar.Ruk.Hak. Die EU-Delegation hat in dieser Sache auch Kontakt zu einschlägigen internationalen Organisationen aufgenommen, u. a. zu dem Landes- und dem Regionalbüro des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR). Darüber hinaus steht die EU-Delegation in laufendem Kontakt mit Mitgliedstaaten, um Informationen über die Sache Schalabajewa auszutauschen und die Bemühungen zur Wahrung ihrer Rechte zu koordinieren. Die EU-Delegation hat auch die Vorbereitungen für das Treffen vom 2. Juli 2013 von Alma Schalabajewa mit ihren Angehörigen und NRO-Vertretern und Abgeordneten des EP verfolgt und die Ergebnisse dieses Treffens zur Kenntnis genommen.
Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin wird diese Sache weiterhin sorgfältig beobachten und die kasachischen Behörden nachdrücklich auf die Notwendigkeit des ordnungsgemäßen Schutzes der Rechte von Frau Schalabajewa hinweisen.



