INTA-Blitzlicht April 2014

04. April 2014

Konsultation zu ISDS im TTIP gestartet – Mitmachen und Ablehnung von ISDS zum Ausdruck bringen!

Die Kommission hat wie angekündigt ihre Konsultation zu Investor-Staat-Klagen (ISDS) im Handelsabkommen mit den USA (TTIP) gestartet. Wir sind enttäuscht, dass es keine Frage dazu gibt, ob ISDS ganz aus TTIP ausgenommen werden soll. Positiv ist, dass konkrete Textvorschläge (die dem Text aus dem Abkommen mit Kanada –CETA entsprechen) veröffentlich wurden. Wir werden auf die einzelnen Fragen der Kommission im Detail antworten.

Wir empfehlen denjenigen, die sich nicht durch die vielen Seiten an rechtlichem Text wühlen wollen, einfach die letzte Frage zu beantworten. Frage 13 lautet: „What is your overall assessment of the proposed approach…?“ Unser Vorschlag ist, hier zu antworten: “ISDS should be excluded from TTIP because it undermines governments’ possibilities to regulate and because it is not necessary to give foreign investors greater rights than national investors”. Bisher gibt es die Konsultation nur auf Englisch. Ab nächster Woche wird es auch eine deutsche Version geben.

Hier findet sich die Konsultation.

Workshop zu ISDS im Handelsausschuss

Der Handelsausschuss hat einen Workshop zu Investor-Staat-Klagen veranstaltet.

Die Kommission verteidigte gemäß ihrer bisher vertretenen Position ISDS. Da es – auch in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten – schon unzählige Investitionsabkommen mit ISDS gäbe, könne man den Mechanismus nicht einfach abschaffen. Die Kommission arbeite vielmehr an Reformen: Das Recht auf Regulierung werde zentral verankert, „indirekte Enteignung“ werde nicht Politikbereiche von öffentlichem Interesse angewendet, es werden keine Briefkastenfirmen oder andere dubiose Firmen klagen können und Not-Maßnahmen z.B. zur Stabilisierung des Finanzsystems werden möglich bleiben. Wir Grüne halten die Reformvorschläge für unzureichend weil das Grundproblem von ISDS damit nicht aus der Welt geschafft wird.

Prof. Hindelang von der FU Berlin machte deutlich, warum ISDS in den letzten Monaten so sehr in den Fokus von KritikerInnen geraten ist: Die Probleme des Systems wie negative Auswirkung auf z.B. Umweltgesetzgebung werden immer offensichtlicher. Auf der anderen Seite sei ISDS ein starkes Instrument von internationalem Recht und habe auch einige Vorteile. Die EU müsse Vorreiterin sein, hier eine Balance zu finden.

Prof. Pernice, ebenfalls von der FU Berlin, erklärte die rechtlichen Zusammenhänge zwischen ISDS und EU-Recht: ein EU Investitionsabkommen wird automatisch zu EU-Recht. EU-Recht ist nationalem Recht übergeordnet und deshalb können die Vorgaben aus einem Investitionsabkommen sogar Verfassungsrecht in den Mitgliedsstaaten brechen, weswegen ISDS massive Auswirkungen hätte. Deshalb müssten unbedingt mit Ländern wie den USA oder Kanada andere Lösungen gefunden werden. Auch weltweit müsse auf eine neue Generation von Investitionsabkommen hingearbeitet werden. Die Nutzung des nationalen Rechtswegs müsse absoluten Vorrang haben. Der EuGH solle immer erst die Klagen auf Zulässigkeit prüfen. Es sollte von der Praxis der ad hoc Tribunale Abstand genommen und ein permanentes internationales Gericht etabliert werden.

Wir Grüne zweifelten in der Debatte erneut die Notwendigkeit an, ausländischen InvestorInnen mehr Rechte zu geben als Inländischen. 

Up-date zur ISDS-Verordnung

In den letzten Monaten haben wir in mehreren so genannten Trilogen mit Parlament und Rat über eine Verordnung verhandelt, die die finanziellen Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedsstaaten bei Investor-Staat-Klagen klären soll. Hier geht es also nicht um TTIP sondern um ISDS in allen gegenwärtigen und künftigen Abkommen. Diese Woche kamen die Verhandlungen zu einem Abschluss.

Im Kern ging es um die Frage, ob die EU ihre seit Lissabon dazu gewonnene Kompetenz für Investitionen manifestiert und auch die Zuständigkeit für die Investorenklagen erhält oder die Mitgliedsstaaten weiterhin die Prozesse selber führen.

Die Grüne Position ist folgende: Wir sind ohnehin gegen ISDS und haben noch während der Abstimmungen im Parlament versucht, einige kritische Paragraphen zu ISDS in die Verordnung zu bekommen. Schon im Handelsausschuss wurden unsere Forderungen nur zu einem kleinen Teil übernommen. Nach den Verhandlungen mit dem Rat ist alleine ein Satz in den rechtlich nicht verbindlichen Erwägungen übrig geblieben, der besagt, dass ausländischen InvestorInnen nicht mehr Rechte als inländischen InvestorInnen zugestanden werden soll.

Zweitens haben wir die Position vertreten, so lange es noch ISDS gibt, sollte zumindest die EU die Kompetenz bekommen, in den Prozessen als Beklagte aufzutreten, um ihrer neuen Gemeinschaftsaufgabe der Investitionspolitik gerecht zu werden. Die Mitgliedsstaaten konnten sich jedoch in den Verhandlungen durchsetzen und es werden kaum neue Befugnisse an die Kommission übertragen.

Weil also unsere beiden Forderungen nicht erfüllt sind, werden wir dem Ergebnis der Verhandlungen nicht zustimmen.

Neue Studie zu Krisenstaaten und ISDS

Eine neue Studie von verschiedenen NGOs zeigt anschaulich, wie auch europäische „Krisenstaaten“ Opfer von Investor-Staat-Klagen geworden sind. Die Studie findet sich hier.

Artikel von Ska zu ISDS

Ska hat auf dem neuen TTIP Blog der Europafraktion einen Artikel zu Investor-Staat-Klagen veröffentlicht. 

Die Handelspolitik nach Lissabon

Ska hat einen Vortrag gehalten, der die Rolle des Europaparlaments in der Handelspolitik nach Lissabon bewertet. Der Vortrag findet sich hier.