INTA Blitzlicht im Oktober 2013

16. Oktober 2013

Anhörung zum EU-US Freihandelsabkommen im Europaparlament

Die Verhandlungsrunde in Brüssel, die für den 7.-11.Oktober geplant war, wurde wegen des Haushaltsstreits in den USA kurzfristig abgesagt. Im 14.10. fand eine Anhörung zum TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) im Handelsausschuss statt. Fokus der Anhörung war die Angleichung von Regulierung auf beiden Seiten des Atlantiks.

Chefunterhändler der Kommission Ignacio Garcia Bercero betonte, dass es keine Absenkung von europäischen Standards geben werde. Allerdings ließen die darauf folgenden Beiträge und die non-papers, welche die Verhandlungspositionen der EU skizzieren, Zweifel an dieser Aussage aufkommen.

Ein Befürworter des Abkommens, Prof. Jacques Pelkmans, machte klar, dass die Angleichung von Regulierung zwischen EU und USA ein ähnlich großes Unterfangen ist, wie die Vollendung des EU-Binnenmarkts und die Anerkennung von Regulierungsvorschriften innerhalb Europas – allerdings ohne Gerichtshof, Parlament und Kommission. Hauptziel der Verhandlungen solle eine bessere Regulierung sein. Als Beispiele für eine bessere Regulierung nannte Herr Pelkmans dann die Aufweichung des Vorsorgeprinzips und der strikten Regulierung von Gentechnik, weil diese ja nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe. Mit diesen Beispielen wird deutlich, worum es vielen Befürwortern einer Angleichung von Regulierung im Kern geht.

Prof. John Graham machte deutlich, welche Schwierigkeiten auf die EU und die US zukommen werden – eine Angleichung von Regulierungsvorschriften sei alles andere als einfach. Als Beispiel nannte er crash test dummies – schon seit Jahren können sich die USA und die EU nicht auf gemeinsame Standards bei crash test dummies einigen und das sei nur ein winziges Produkt unter Millionen.

Prof. Reinhard Quick von business europe forderte, dass es bei jedem neuen Gesetz einen obligatorischen Konsultationsprozess mit Interessengruppen von beiden Seiten des Atlantiks geben solle. Das sieht auch die Kommission vor.

Monique Goyens, welche die Verbraucherschutzorganisationen repräsentierte, wies darauf hin, dass es zwischen offiziellen Aussagen der Kommission und den Verhandlungspositionen große Unterschiede gibt. Zum einen beteuere die Kommission, dass Regeln zur Lebensmittelsicherheit nicht von TTIP berührt werden sollen. Zum anderen legen die Verhandlungsdokumente offen, dass die Kommission Regeln zur Lebensmittelsicherheit als Handelsbarrieren sieht, die es abzuschaffen gilt. Die Positionspapiere von US Firmen, insbesondere der Chemie oder der Agrobranche zeigen, dass diese ein offensives Interesse zur Senkung europäischer Standards haben. Auch wenn es statt einer Harmonisierung nur zu einer gegenseitigen Anerkennung von Standards kommt, würde das die Gefahr bergen, dass in Europa mittelfristig die Standards gesenkt werden, da amerikanische Produkte mit möglicherweise geringeren Standards leichter auf den europäischen Markt gelangen werden und so auf europäische Firmen über den Wettbewerb Druck ausgeübt wird.

 

Abstimmung über ein Investitionsabkommen mit China

Am 9. Oktober hat das EU-Parlament die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Investitionsabkommen mit China begrüßt. Bevor die Verhandlungen beginnen können, wird der Rat am 18. Oktober über das Mandat entscheiden. Es wäre das erste Investitionsabkommen, das die EU mit einem Drittstaat verhandelt.

Wir Grünen haben Bedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen mit China gestellt. Wir wollten verhindern, dass Investor-Staat-Klagen in das Abkommen aufgenommen werden. Diese Praxis ermöglicht es, dass ausländische Investoren nationale Gerichte umgehen und direkt vor internationalen Schiedsgerichten gegen Staaten klagen können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Weil die Investitionsabkommen oft vage gehalten sind, können Klagen gegen fast alle Entscheidungen gerichtet werden – oft sind dabei Umwelt- oder Sozialgesetzgebungen betroffen. Der angeklagte Staat muss die Regulierung dann entweder zurücknehmen oder hohe Entschädigungssummen zahlen. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hat aber gegen unseren Änderungsantrag gestimmt. Damit sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, diese Praxis, die demokratische Entscheidungen unterwandert, ins Abkommen aufzunehmen.

Wir haben uns außerdem dafür eingesetzt, eine Klausel einzuführen, die internationalen Konventionen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umwelt Vorrang gegenüber Investorenschutz einräumen. Wir wollten, dass im Vorfeld der Verhandlungen eine umfassende Folgeabschätzung seitens der Kommission unternommen wird, die insbesondere die Auswirkungen des Investitionsabkommens auf die Menschenrechte untersucht.

Leider konnten wir auch für diese Vorschläge keine Mehrheit im Parlament finden und haben deshalb gegen die Resolution gestimmt.

 

Skas Rede im Plenum dazu findet sich hier:

http://ska-keller.de/de/home/ska-im-plenum-zum-investitionsabkommen-mit-china