Anhörung zu Umwelt- und Sozialstandards in Handelsabkommen
Bei einer Anhörung im Handelsausschuss stellte die ILO eine Studie vor, welche die Effektivität von Umwelt- und Sozialstandards in Handelsabkommen zwischen den USA und der EU vergleicht. Die Studie kommt zu dem Schluss, das US-amerikanische System sei effektiver als das EU-System, was die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards betrifft. Die USA arbeiten mit Sanktionen wenn Standards nicht eingehalten werden. Partnerländer werden außerdem schon VOR dem Abschluss eines Freihandelsabkommens zu gewissen Konventionen verpflichtet. Die EU arbeitet viel stärker mit einem „kooperativen“ Ansatz, der durch den Dialog mit den Partnerländern diese zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bewegen will. Durchsetzungsmechanismen bestehen dabei nicht.
Der europäische Gewerkschaftsbund ETUC bemängelte Probleme am Freihandelsabkommen mit Korea, das von der EU-Kommission immer als fortschrittlichstes Abkommen für Umwelt- und Sozialstandards dargestellt wird. Das Anreizsystem der EU funktioniere nicht ohne die Androhung von Sanktionen. Die eingesetzte advisory group, die Verletzungen der Standards monitoren soll, hat keinerlei Möglichkeiten, ihre Empfehlungen durchzusetzen.
Wir fragten die Kommission, ob sie gedenke, ihren Ansatz zu verstärken. Die Kommission sieht dazu keine Notwendigkeit.
Briefing der Kommission zu Investor-Staats-Klagen (ISDS)
Die anschwellende kritische Debatte zu Investor-Staats-Klagen macht die Kommission nervös. Sie hat bereits mehrere Papiere herausgegeben, in denen sie vermeintlich falsche Mythen über ISDS zu widerlegen versucht. Auch im Parlament regt sich bei immer mehr Fraktionen Widerstand, was die Aufnahme von ISDS in das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP angeht. Deshalb hat die Kommission nun in einem „briefing“ den Handelssauschuss „aufgeklärt“, welch positive Reformen sie bereits für den ISDS Mechanismus angestoßen hat. Es solle nun viel klarer definiert werden in zukünftigen Abkommen, was mit indirekter Enteignung gemeint ist und mit der Klausel über das Recht auf Regulierung. Die Kommission hat weiterhin erklärt, ISDS sei unerlässlich für europäische Firmen. Das dritte Argument war, dass es bisher schon so viele ISDS Klauseln in den unterschiedlichen Freihandelsabkommen gibt und eine Abkehr davon im TTIP daher nicht kohärent wäre.
Aus unserer Sicht bewerten wir die Kommissionsargumente wie folgt:
- Nur wenn ISDS ein bisschen besser wird und Definitionen zu Enteignung und gleicher Behandlung präziser gestaltet werden, ändert sich nichts an der Möglichkeit, dass ausländische Investoren gegen Umwelt- und Sozialgesetzgebung klagen können. ISDS ist und bleibt eine Gefahr für die Demokratie.
- Europäische Firmen können genauso gut den nationalen Klageweg beschreiten, das US-Rechtssystem ist nicht schlechter als die europäischen Rechtssysteme.
- Nur weil irgendwas schon immer so gemacht wurde, heißt es nicht, dass man seine Politik nicht ändern kann. Andere Länder haben es vorgemacht, dass man von ISDS in Handelsabkommen Abstand nehmen kann.
Hier Skas Gastbeitrag zu Investor-Staats-Klagen in der Frankfurter Rundschau.
Resolution des Europaparlaments zu den WTO Verhandlungen
Das Parlament hat eine Resolution zu den gerade laufenden WTO Verhandlungen in Bali verabschiedet (sie ist momentan noch nicht auf der Website des Parlaments zu finden, sollte aber bald dort erscheinen). Wir Grünen waren mit großen Teilen der Resolution nicht einverstanden: Handelserleichterungen wurden als ein großer Segen für Entwicklungsländer dargestellt. Wir haben mit Änderungsanträgen, die sich vor allen Dingen auf die Gründe des bisherigen Scheiterns der Doha Entwicklungsrunde und die Interessen der am wenigsten entwickelten Länder konzentriert haben, versucht, die Resolution zu verbessern. Außerdem haben wir eine alternative Resolution eingereicht. Leider konnten wir fast keinen unserer Punkte durchbringen.
Allgemeines Präferenzsystem
Das Allgemeine Präferenzsystem, (APS) bei dem Entwicklungsländer einen besseren Zugang für ihre Produkte zum EU Markt erhalten, wurde gerade reformiert und die neue Verordnung tritt 2014 in Kraft. Im Zuge dessen hat die Kommission so genannte scoreboards entwickelt, anhand derer bewertet werden kann, ob ein Land die verlangten Kernnormen von ILO etc. erfüllt, um einen noch besseren Marktzugang zu erhalten (APS +). Die von der Kommission vorgelegten scoreboards für einige Länder wie Pakistan sind auf großen Widerspruch im Handelsausschuss gestoßen. Es werden z.B. wie im Falle Pakistans eklatante Mängel bei der Umsetzung von Menschenrechten festgestellt (Säureattentate, Zwangsheiraten etc.), trotzdem wird empfohlen, Pakistan den ASP+ Status zu gewähren. Es gibt keine klaren Benchmarks, wann ein Land nicht den besseren Status erhalten soll. Der Ausschuss hat nun entschieden, die Kommission dazu in der nächsten Plenarsitzung zu befragen.




