ANFRAGE an die Kommission zur Besorgnis über das Erstarken extremer politischer Kräfte in Europa

01. April 2013

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001447/2013

an die Kommission

Artikel 117 der Geschäftsordnung

Georges Bach (PPE), Nikos Chrysogelos (Verts/ALE), Spyros Danellis (S&D), Isabelle Durant (Verts/ALE), Ana Gomes (S&D), Rebecca Harms (Verts/ALE), Jim Higgins (PPE), Seán Kelly (PPE), Franziska Keller (Verts/ALE), Maria Eleni Koppa (S&D), Georgios Koumoutsakos (PPE), Mario Mauro (PPE), Gay Mitchell (PPE), Ulrike Lunacek (Verts/ALE), Anni Podimata (S&D), Libor Rou?ek (S&D), Olle Schmidt (ALDE), Theodoros Skylakakis (ALDE), Nils Torvalds (ALDE), Ramon Tremosa i Balcells (ALDE), Dominique Vlasto (PPE) und Cecilia Wikström (ALDE)

Seit einigen Jahren ist ein beträchtlicher Anstieg der Präsenz, der Aktionen und des politischen Einflusses extremer politischer Bewegungen in einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Das Auftauchen und Erstarken extremer, intoleranter offen ausländerfeindlicher oder gar rassistischer Kräfte ist auf die sozialen Konsequenzen (Arbeitslosigkeit, wachsende Armut und Not) der schweren Wirtschaftskrise zurückzuführen, die die Länder Europas insbesondere im Süden erfasst hat, und wird dadurch genährt. Eine weitere Ursache ist die unzureichende Bewältigung des Migrationsproblems durch die Behörden.

In Griechenland gewinnen solche Kräfte auf der politischen Bühne immer mehr an Zulauf und sind inzwischen auch im Parlament vertreten. Ihr extremer politischer Diskurs, ihre Symbole und konkreten Handlungen lassen Erinnerungen an die dunkelsten Jahre der modernen politischen Geschichte Europas aus den 1930-er und Anfang der 1940-er Jahre wach werden. Verbale und körperliche Gewalt, die Verherrlichung des Obristenregimes, wiederholte Angriffe auf griechische Staatsbürger und Ausländer sowie die Bedrohung politischer Gegner gehen auf das Konto dieser politischen Kräfte und sind eine Konsequenz ihrer Präsenz.

 

Angesichts dieses außerordentlich ernsten Problems wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Ist sich die Kommission dessen bewusst, dass diese Kräfte Gewalt anwenden und nahezu gegen alle Normen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischen Grundwerte verstoßen, auf die sich die EU gründet?

2. Wird das Wiederaufleben ähnlicher politischer Kräfte in ganz Europa von der Kommission und den zuständigen Agenturen systematisch überwacht?

3. Falls ja, welchen Standpunkt nimmt die Kommission dazu ein und wie gedenkt sie, dieser ernsten und zutiefst beunruhigenden Situation im Lichte der kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 zu begegnen?

 

 

 

DE – E-001447/2013 – Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission – (27.3.2013)

 

Die Kommission verurteilt aufs Schärfste alle Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie von Gewalt, da sie unvereinbar sind mit den Werten, auf denen die Europäische Union beruht. Sie ist entschlossen, dagegen mit allen Mitteln vorzugehen, die ihr nach den Verträgen zur Verfügung stehen.

Die Aufstachelung zu Hass gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen ist in der EU ein Strafbestand. Gemäß dem Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe unter Strafe zu stellen, auch wenn dies durch die öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- sonstigem Material geschieht.

Die Mitgliedstaaten mussten den Rahmenbeschluss bis zum 28. November 2010 in nationales Recht umsetzen. Zurzeit prüft die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Umsetzungsmaßnahmen und wird im späteren Verlauf des Jahres einen Bewertungsbericht vorlegen.