Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-008898/2013 an die Kommission | Artikel 117 der Geschäftsordnung
Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), Cecilia Wikström (ALDE), Franziska Keller (Verts/ALE), Cornelia Ernst (GUE/NGL), Sylvie Guillaume (S&D), Hélène Flautre (Verts/ALE), Jean Lambert (Verts/ALE), Barbara Lochbihler (Verts/ALE) und Judith Sargentini (Verts/ALE)
Betrifft: Versuch der Abschiebung somalischer Migranten nach Libyen durch die maltesische Regierung am 9. Juli 2013
Der Versuch der maltesischen Regierung vom 9. Juli 2013, somalische Migranten nach Libyen abzuschieben bzw. gegen ihren Willen dorthin rückzuführen, hat gezeigt, dass diese Aktion ausgeführt worden wäre, hätte es nicht konzertierte Proteste der Zivilgesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen dagegen gegeben.
- Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um dafür Sorge zu tragen, dass sich Mitgliedstaaten nicht derartiger Rückführungen bedienen, die gegen EU-Rechtsvorschriften und das Völkerrecht verstoßen, worauf Kommissionsmitglied Malmström in ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 2013 hingewiesen hat?
- Welche spezifischen Maßnahmen würde die Kommission gegen ein Mitgliedsland ergreifen, das Migranten in ein bekanntermaßen unsicheres Drittland abschiebt (oder einen entsprechenden Versuch unternimmt), ohne die Schutzansprüche der Migranten vorher angemessen zu prüfen? Kommt für die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren infrage? Wird die Kommission die Möglichkeit erwägen, Mitgliedstaaten zu verwarnen, wenn Pläne für derartige Abschiebungen bekannt werden? Hat die Kommission seit dem Zwischenfall diese Frage mit der maltesischen Regierung erörtert?
- Welche Schutzmaßnahmen sind ergriffen worden bzw. können ergriffen werden, um sicherzustellen, dass von Frontex koordinierte Einsätze nicht an solchen Maßnahmen beteiligt sind und dass keine EU-Mittel für deren Umsetzung verwendet werden?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Migranten, die um Schutz nachsuchen, umgehend ungehinderten Zugang zu Anwälten, nichtstaatlichen Organisationen und dem UNHCR sowie zu angemessenen (Asyl)-Verfahren und Aufnahmebedingungen erhalten?
- Kann die Kommission angesichts der Tatsache, dass Malta immer wieder eine größere Solidarität der Europäischen Union bei der Bewältigung der aktuellen Situation eingefordert hat, Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen Malta gegenwärtig zur Verfügung stehen und welche zusätzlichen Maßnahmen sie gegebenenfalls vorschlägt, um Malta bei seinen Anstrengungen zur Bewältigung des Zustroms von Migranten ohne Ausweispapiere zu unterstützen?
DE E-008898/2013 Antwort von Frau Malmström im Namen der Kommission (26.9.2013)
Nach EU-Recht sind alle Drittstaatsangehörigen, die in das Gebiet der Europäischen Union gelangen, dazu berechtigt, einen Asylantrag zu stellen, der von dem betreffenden Mitgliedstaat angemessen und umfassend zu prüfen ist. Das EU-Recht garantiert den Anspruch auf Information, Rechtsberatung und -vertretung sowie die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem UNHCR und stellt sicher, dass gegen abschlägige Bescheide ein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Selbst wenn ein Drittstaatsangehöriger kein Asyl beantragt, kann ein Mitgliedstaat keine Rückführungsmaßnahme durchführen, solange nicht feststeht, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt bleibt.
Die uneingeschränkte Einhaltung dieser Verpflichtungen ist unabdingbar, damit die Achtung des Asylrechts gewährleistet und sichergestellt wird, dass niemand, dem ein ernsthafter Schaden oder Verfolgung drohen, aus einem Mitgliedstaat zurückgeschickt wird. Die Kommission beobachtet genau, ob die Mitgliedstaaten die Asyl- und Migrationsvorschriften der EU einhalten und steht in engem Kontakt mit ihnen, auch mit den maltesischen Behörden. Als Hüterin der Verträge wird die Kommission nicht zögern, geeignete Schritte zu ergreifen, wenn ein Mitgliedstaat nachweislich gegen EU-Recht verstoßen sollte.
Malta ist an keinem gemeinsamen FRONTEX-Einsatz beteiligt. Bei Feststellung von Grundrechtsverletzungen werden gemeinsame Frontex-Operationen an den Grenzen ausgesetzt oder eingestellt. Was die von Frontex koordinierten Rückführungsmaßnahmen anbelangt, so arbeitet die Agentur zurzeit einen spezifischen Verhaltenskodex aus, der den einschlägigen EU- und völkerrechtlichen Vorschriften Rechnung trägt.
Die Kommission schöpft alle Möglichkeiten aus, um Malta bei der Bewältung der besonderen Belastung, der es ausgesetzt ist, solidarisch zu unterstützen; hierzu sei auf die Antwort auf die schriftliche Anfrage E-008245/2013 verwiesen.


