Smart Borders (intelligente Grenzen)
Die Europäische Kommission legt am Donnerstag, 28. Februar, ihre Vorschläge zur elektronischen Überwachung von Reisenden vor. Das so genannte Smart-Borders-Paket sieht vor, dass sich künftig alle EU-Ausländerinnen und -Ausländer bei Ein- und Ausreise in der EU mit Fingerabdrücken registrieren müssen. Auch der Polizeizugriff auf die Fingerabdruck-Datenbank zur Verfolgung von Straftaten ist vorgesehen. Die Kommission will außerdem ein spezielles Registrierungsprogramm einführen, mit dem Vielreisende die Sicherheitskontrollen umgehen können, wenn sie sich vorab von der EU durchleuchten lassen. Die Kosten für das Paket sind mit 1,1 Milliarden Euro veranschlagt.
Was sind Smart Borders?
Smart Borders zielen darauf ab, die Kontrolle von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern bei der Ein- und Ausreise in die EU zu verschärfen und sie einer elektronischen Überwachung zu unterziehen. Das soll mit Hilfe eines Einreise-/Ausreisesystems geschehen. Statt im eigenen Reisepass werden Datum und Ort des Grenzübertritts dann in einer zentralen EU-Datenbank gespeichert. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren werden außerdem alle zehn Fingerabdrücke der Reisenden erfasst. EU-AusländerInnen müssen dann bei jedem Übertritt der EU-Außengrenzen und auch bei Polizei- und Ausweiskontrollen innerhalb der EU ihre Fingerabdrücke überprüfen lassen.
Davon betroffen sind alle EU-Ausländerinnen und -Ausländer, auch diejenigen, die für eine Reise in die EU kein Visum brauchen. Ausgenommen sind lediglich Drittstaatenangehörige, die in der EU leben oder arbeiten, sowie deren Familienangehörige.
Mit der elektronischen Überwachung zielt die EU-Kommission darauf ab, irreguläre Migration zu bekämpfen. Dabei geht es vor allem um sogenannte “Overstayer”, also um Menschen, die länger als erlaubt in der EU bleiben. Nach Schätzungen der Kommission halten sich zwischen 1,9 und 3,8 Millionen AufenthaltsüberzieherInnen in der EU auf. Das sind weniger als ein Prozent der EU-Bevölkerung.
Auch die Zweckentfremdung der Fingerabdruckdaten ist bereits vorgesehen. Die Datenbank soll so eingerichtet werden, dass der Polizeizugriff darauf später möglich ist, damit die Polizei die Fingerabdrücke von Tatorten mit denen von EU-Ausländerinnen und -Ausländern abgleichen kann. Drei Jahre nach dem Start des Einreise-/Ausreisesystems soll überprüft werden, ob der Polizeizugriff tatsächlich erlaubt werden soll. Auch die Verlängerung der Speicherfristen zu Strafverfolgungszwecken ist bereits im Gespräch. Bislang sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass die Einreise-/Ausreisedaten und Fingerabdrücke für sechs Monate gespeichert werden, im Fall von Aufenthaltsüberziehern für drei Jahre.
Das Einreise-/Ausreisesystem wird ergänzt durch ein Programm für registrierte Reisende, mit dem die EU trotz verschärfter Grenzkontrollen für ausländische Geschäftsreisende attraktiv bleiben will. Anstatt lange an den Ein- und Ausreisekontrollen für Nicht-EU-BürgerInnen Schlange zu stehen, bekommen sie einen Token für die schnelleren Schengen-Gates – allerdings nur, wenn sie bereit sind, sich vorher durchleuchten zu lassen.
Der dritte Teil des Smart-Borders-Pakets betrifft die rechtstechnische Anpassung des Schengener Grenzkodex an das Einreise-/Ausreisesystem und an das Programm für registrierte Reisende.
Warum sind Smart Borders alles andere als intelligent?
Smart Borders sind ein exzessiv teueres, nutzloses und bürokratisches Überwachungssystem. Die EU-Kommission betreibt damit den Einstieg in Big Brother an Europas Grenzen und die Kompletterfassung von Reisenden in die EU. Sie geht damit weit über das bisherige Maß an Grenzkontrollen in den Mitgliedsstaaten hinaus. In keinem Land der EU werden ausländische Reisende bisher mit Fingerabdrücken erfasst.
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Exzessiv teuer: Die Kommission hat in ihrer Finanzplanung (2014-2020) 1,1 Milliarden Euro für Smart Borders eingestellt. Und das sind nur die Kosten für den EU-Haushalt. Die Mitgliedsstaaten müssen für ihren Teil des Überwachungssystems jeweils 50 Prozent aus eigener Tasche drauf legen. Die USA haben für die Entwicklung eines ähnlichen Systems (US-Visit) mittlerweile 1,3 Milliarden ausgegeben – bis es wegen explodierender Kosten gestoppt wurde. In den USA wurde der Fingerabdruckcheck bei Ausreise deshalb nie flächendeckend eingeführt.
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Kein Nutzen: Was das Ganze bringen soll, ist mehr als fragwürdig. Die Kommission will mit der Einführung von Smart Borders irreguläre Migration einschränken. Aber der aktuelle Aufenthaltsort von Reisenden, die trotz des Ablaufs ihrer Aufenthaltserlaubnis in der EU bleiben, wird mit dem diesem System gar nicht erfasst. Die Kommission will also mehr als eine Milliarde Euro vor allem für statistische Zwecke ausgeben: damit sie am Ende weiß, wie viele ÜberzieherInnen es tatsächlich gibt.
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Schwerer Eingriff in Datenschutzrechte: Datenschützer laufen Sturm gegen Smart Borders, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Reisenden sehen. In Deutschland ist die Einrichtung einer Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EinwohnerInnen mit gutem Grund verboten. Mit Smart Borders schafft die EU also faktisch Doppelstandards beim Datenschutz. Sie weicht die Persönlichkeitsrechte von EU-AusländerInnen auf.
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Nicht praxistauglich: Mit dem Smart-Borders-Vorschlag nimmt die Kommission die gleichen Probleme in Kauf, wie sie die USA mit ihrer Version des Einreise-/Ausreisesystems haben. Nach Angaben des zuständigen US-Ministeriums für Heimatschutz ist ein Hauptproblem, dass die Dateneinträge bei der Ausreise nicht unbedingt den aktuellen Reisestatus wiedergeben, beispielsweise weil Reisende ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert haben. Die Konsequenzen können gravierend sein: Reisende, deren Daten nicht ordnungsgemäß im System erfasst sind, gelten als Illegale. Im europäischen Schengenraum mit seinen 23 Mitgliedsstaaten ist abzusehen, dass die Fehlerquote hoch sein wird.
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Geht auch ohne: Die Kosten und Datenschutzeingriffe sind umso weniger gerechtfertig als die EU bereits über eine ganze Reihe von Instrumenten zur Migrationskontrolle verfügt. Reisende, die ein Visum brauchen, müssen auch heute schon Fingerabdrücke abgeben. Und bereits heute kann sowohl visapflichtigen als auch visabefreiteten Reisenden, die ihren Aufenthalt in der EU überzogen haben, die Wiedereinreise verweigert werden.
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Zweckentfremdung: Dass die Kommission jetzt schon die Zweckentfremdung der Datenbank vorsieht, bringt das Fass zum Überlaufen. Der anvisierte Polizeizugriff auf die Fingerabdrücke von EU-Ausländern zur Verfolgung von Straftaten kommt einer Diskriminierung gleich. EU-Ausländerinnen und -Ausländer werden damit in eine Ecke mit Kriminellen gestellt. Das ist eine Verletzung europäischer Grundrechte und unter der Würde der EU.
Studie „Grenzwertig“ zur Smart Borders und Eurosur:


