ANTWORT DER KOMMISSION zur Ablehnung Homosexueller in der Türkischen Armee

22. Februar 2013

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010800/2012

an die Kommission (Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin)

Artikel 117 der Geschäftsordnung

Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Ulrike Lunacek (Verts/ALE) und Franziska Keller (Verts/ALE)

Betrifft: VP/HR – Homophobie in den türkischen Streitkräften

Die türkische Armee hat Homosexualität als schwerwiegenden Verstoß in ihre Neufassung des militärischen Disziplinarrechts aufgenommen und sie einer als „unnatürliche Intimität” bezeichneten strafbaren Handlung gleichgestellt, die mit dem Ausschluss aus den Streitkräften geahndet wird.

Dies ist diskriminierend und verletzt die Menschenrechte. KaosGL, eine in Ankara ansässige Organisation, hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Praxis nicht unüblich sei, und erklärt, dass homosexuelle Wehrpflichtige als krank gälten und vom Pflichtwehrdienst befreit würden. Die Armee definiere Homosexualität als psychosexuelle Störung, und wenn ein Angehöriger der Streitkräfte homosexuell sei, mache er sich eines Disziplinarvergehens schuldig, was einer doppelten Diskriminierung gleichkomme.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich bereits mehrfach gegen die diskriminierenden Praktiken der Türkei ausgesprochen und betont, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht als strafbare Handlung angesehen oder behandelt werden darf.

Die Türkei genießt den Status eines EU-Beitrittskandidaten, und im Februar 2008 wurde das Abkommen über den fortgeschrittenen Status der Assoziierung unterzeichnet wurde, in dem von der Türkei hinsichtlich antidiskriminierender Strategien die „rechtliche und tatsächliche Wahrung sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Bürger, ohne Diskriminierung und unabhängig von Sprache, politischer Meinung, Rasse, Geschlecht, rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung“ gefordert wird.

Welche Auffassung vertritt die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin diesbezüglich? Werden diesbezüglich öffentliche Erklärungen abgegeben? Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Türkei die Urteile des EGMR befolgt und dem fortgeschrittenen Status der Assoziierung gemäß handelt?

 

 

DE

E-010756/2012
E-010800/2012

Antwort von Herrn Füle

im Namen der Kommission

(4.2.2013)

 

 

Die Kommission verfolgt aufmerksam das von den Abgeordneten angesprochene Problem. Ihr ist der Gesetzentwurf für die Neufassung des militärischen Disziplinarrechts bekannt, der dem Parlament am 19. Dezember 2012 vorgelegt wurde.

Die Kommission verurteilt jegliche Form und Bekundung von Intoleranz, die mit den Werten und Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, unvereinbar sind. Als Land, das über seinen EU-Beitritt verhandelt, muss die Türkei die Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Diskriminierungsverbots, im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewährleisten.

Die Kommission wird diese Fragen in ihren Kontakten mit den türkischen Behörden bei nächster Gelegenheit ansprechen.